Informationen gem. § 5 Telemediengesetz Das Internet-Angebot wird bereitgestellt durch Die Schreibtischtäter Potsdam Inhaber Myrko Dietrich Postanschrift: Postfach 60 05 0214405 PotsdameMail: info(at)die-schreibtischtaeter-potsdam.deFunk: +49 (0) 152 542 09154 Telefax: +49 (0) 331 583 9634 Telefon: +49 (0) 331 588 2668 UStIdent.-Nr.: DE278063886 Bitte beachten Sie die wichtigen rechtlichen Hinweise zu den Inhalten und zur Verfügbarkeit dieser Webseite, zum Urheberrecht und zu externen Links. Haftungsausschluss: Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. 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Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. +Quelle: Impressum von e-recht24.de speziell für Einzelunternehmer erzeugt & Disclaimer eRecht24 Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Schreibtischtäter Potsdam - Inh. Myrko Dietrich I. Allgemeine Bedingungen für alle Vertragsabschlüsse 1. Allgemeines (1) Für sämtliche Geschäfte zwischen Schreibtischtäter Potsdam – Inh. Myrko Dietrich (nachfolgend: Auftragnehmer) und dem Vertragspartner (nachfolgend: Auftraggeber) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in ihrer neuesten Fassung. (2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Nebenabreden, Ergänzungen und Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt werden. 2. Angebote (1) Angebote vom Auftragnehmer erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch ihn zustande. Im Übrigen gelten für den Bereich PC und Technik die besonderen Regelungen unter Ziff. 14.1. (2) Die Abtretung von Rechten des Auftraggebers aus den mit dem Auftragnehmer geschlossenen Verträgen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. 3. Vergütung, Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht, Vorleistungspflicht (1) Soweit nicht anders vereinbart ist, verstehen sich die vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Rechnungen vom Auftragnehmer sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungszugang ohne Abzug von Skonto zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten (2) Der Auftragnehmer behält sich vor, durch individuelle Vereinbarungen im Einzelfall Leistungen ganz oder teilweise per Vorkasse durchzuführen. (3) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Forderungen aus demselben Auftragsverhältnis geltend gemacht werden. 4. Haftung (1) Für Schäden aus vertraglichen Pflichtverletzungen (Verzug, Unmöglichkeit, Mangelhaftigkeit, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten etc.) und aus unerlaubter Handlung haftet der Auftragnehmer nur, wenn a) die Pflichtverletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des Auftragnehmers beruht oder b) es sich bei der verletzten Vertragspflicht um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Vertragspflicht handelt; in diesem Falle ist die Haftung, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt oder c) der Schaden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht. (2) Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter des Auftragnehmers. Hinsichtlich der Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Auftragnehmers auf sorgfältige Auswahl oder vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Überwachungspflichten begrenzt. (3) Sofern der mit dem Auftragnehmer abgeschlossene Vertrag eine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von Schadensersatzansprüchen dieser Dritten insoweit frei, wie der Auftragnehmer aufgrund der vorgenannten Regelungen auch gegenüber dem Auftraggeber nicht haften würde. 5. Rücktritt vom Vertrag Erbringt eine Vertragspartei die ihrer obliegenden Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß (Verzug, Unmöglichkeit, Mangelhaftigkeit, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten etc.) kann die jeweils andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Frist beseitigt worden ist. 6. Leistungszeit / Geschäftszeiten Der Auftragnehmer erbringt Leistungen regelmäßig während seiner üblichen Geschäftszeiten (zZt. werktags Montag bis Freitag 8.00-17.00). Erforderliche Termine werden zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgestimmt. 7. Nutzung personenbezogener Daten Der Auftragnehmer verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die im Rahmen der jeweils zu erbringenden Leistungen erhoben werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Erbringung der Leistungen sowie die Abwicklung der Zahlung. Anderweitige, gesetzlich erlaubte Verarbeitungen oder Nutzungen der personenbezogenen Daten des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. 8. Geheimhaltung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die ihm in Zusammenhang mit der Abwicklung dieser Vereinbarung bekannt werden sollten, vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden. Unter vertraulich sind dabei alle diejenigen Informationen zu verstehen, die nicht allgemein bekannt sind und die entweder von dem Auftraggeber als vertraulich eingestuft werden oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, dass sie als vertraulich behandelt werden sollen. Alle Mitarbeiter vom Auftragnehmer sind in diesem Sinne verpflichtet. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die der jeweiligen Vertragspartei bekannt waren, bevor sie ihr von der anderen Vertragspartei offenbart wurden, sowie Informationen, die ohne ein Verschulden der jeweiligen Vertragspartei allgemein zugänglich werden. 9. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit im Ausland ansässigen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar. (2) Erfüllungsort für alle aufgrund des Vertrages zu erbringenden Leistungen beider Vertragsparteien ist Potsdam. (3) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Potsdam. 10. Sonstiges/ Salvatorische Klausel (1) Durch die Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die gesetzlichen Beweislastregelungen nicht berührt. (2) Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. An Stelle der unwirksamen Klausel gilt die gesetzliche Regelung Ist eine gesetzliche Regelung nicht vorhanden, soll die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt. II. Besondere Bedingungen für den Bereich Büroservice 11. Mitwirkungspflichten (1) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Arbeitsmittel und Informationen rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen. (2) Der Auftragnehmer kann die zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Tätigkeiten auch in den Räumen des Auftraggebers ausführen, wenn es zur Erbringung der Leistung zwingend erforderlich ist. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber alle hierfür notwendigen Vorkehrungen treffen, insbesondere rechtzeitig Zutrittsmöglichkeiten zu seinen Räumlichkeiten schaffen und geeignete Ansprechpartner benennen. (3) Der Auftraggeber hat des Weiteren sicherzustellen, dass der Auftragnehmer rechtzeitig Zugriffsmöglichkeiten auf seine Telekommunikations- und Datenverarbeitungsanlagen einschließlich entsprechender Zugangsberechtigungen in dem für die Auftragsabwicklung erforderlichen Umfang erhält. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für durch Ausfälle der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsanlagen des Auftraggebers verursachte Verzögerungen in der Auftragsabwicklung oder diesbezügliche Schäden. 12. Datenträger Sämtliche Datenträger, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Auftragsabwicklung zur Verfügung stellt, müssen technisch einwandfrei sein. Des Weiteren hat der Auftraggeber nach dem jeweiligen Stand der Technik sicherzustellen, dass die von ihm überlassenen Datenträger frei von schadhafter Computersoftware (Viren) sind. Der Auftraggeber haftet insoweit für alle hierdurch entstandenen Schäden aus der Benutzung der von ihm überlassenen Datenträger beim Auftragnehmer. 13. Schreibarbeiten nach Diktat oder Vorgabe (1) Der Auftraggeber hat für eine verständige und wirtschaftliche Phonotypie Sorge zu tragen. Die Phonotypie ist durch den Auftraggeber nach Maßgabe der Diktierregeln nach DIN 5009 sowie der Gestaltungsregeln nach DIN 5008 zu erstellen. Phonotypien, die fachspezifische Fremdwörter enthalten oder solche Textpassagen, die akustisch nicht verständlich sind, werden durch den Auftragnehmer im erfassten Text farblich markiert. (2) Der Auftragnehmer führt bei Schreibarbeiten keine inhaltliche Kontrolle der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen durch. Der Auftragnehmer arbeitet nach Maßgabe der jeweils aktuell gültigen amtlichen Regeln für die deutsche Rechtschreibung und Zeichensetzung bei deutschsprachigen Texten. Schreibarbeiten im Zusammenhang mit fremdsprachigen Texten erfolgen auf der Grundlage einer im Einzelfall zu treffenden Abstimmung bezüglich der jeweils anzuwendenden Rechtschreibregeln. III. Besondere Bedingungen für den Bereich PC und Technik 14. Allgemeine Bestimmungen für die Auftragsabwicklung Falls die nachfolgenden Regelungen hinsichtlich der einzelnen Leistungen oder ggf. separat geschlossene Vereinbarungen zwischen den Parteien nichts anderes vorsehen, gilt für die Leistungsbeschreibung allgemein Folgendes: (1) Der Auftraggeber wird die vorstehenden Leistungen im Bereich PC und Technik jeweils schriftlich beim Auftragnehmer anfordern. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber unverzüglich ein Angebot zur Leistungsübernahme unterbreiten, das auch eine unverbindliche Schätzung des Zeitaufwandes beinhaltet. Mit der Annahme eines solchen Angebotes kommt zwischen Parteien ein Einzelvertrag zur Durchführung der Leistungen zustande. (2) Leistungsort ist die im Einzelvertrag genannte Betriebsstätte des Auftraggebers und der dort angegebene Installationsort. Im Bedarfsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, einzelne Leistungen, wie z.B. Wartungsarbeiten, in einer seiner Werkstätten durchzuführen. Im Falle einer nach Abschluss des Einzelvertrages erfolgenden Umsetzung, Änderung oder Ergänzung von Vertragsgeräten ist der Auftragnehmer zur Nachberechnung der hierdurch verursachten Kosten berechtigt. (3) Der Auftraggeber wird sich bemühen, auftretende Fehler und Probleme bzw. den Ablauf von Systemausfällen so genau wie möglich zu beschreiben. Unterbleibt eine für den Auftragnehmer nachvollziehbare Beschreibung, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in diesem Fall auf die Mängel der Fehlerbeschreibung hinweisen; lässt sich eine genauere Beschreibung nicht vornehmen, ist der Auftragnehmer ggf. zur Nachberechnung der zusätzlichen Fehlerdiagnosekosten berechtigt. (4) Sollten zur Erbringung der Leistungen vorübergehend Mitarbeiter des Auftragnehmers im Betrieb des Auftraggebers tätig werden, sind diese Mitarbeiter Weisungen des Auftraggebers im Hinblick auf Zeit und Art und Weise der Durchführung der Leistungen nicht unterworfen. Es gelten für diese Mitarbeiter lediglich die Hausordnung des Auftraggebers sowie Anweisungen zur Betriebssicherheit. Die Durchführung der Leistungen wird jeweils von einem vom Auftragnehmer zu benennenden Projektleiter koordiniert, der alleiniger Ansprechpartner des Auftraggebers für alle Fragen der Leistungserbringung und -ausführung ist und diesbezügliche Weisungen des Auftraggebers entgegennimmt und umsetzt. (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, für seine Zwecke ungeeignete Mitarbeiter oder Geräte zurückzuweisen und einen Austausch zu verlangen; der Auftraggeber wird hiervon nur bei Vorliegen wichtiger Gründe Gebrauch machen und diese dem Auftragnehmer darlegen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, einem solchen Verlangen nachzukommen; ist ihm das nicht möglich oder zumutbar, ist er berechtigt, den jeweiligen Einzelvertrag zu kündigen. 15. Unterstützung bei Instandsetzung und –haltung Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Beseitigung gemeldeter Störungen oder Ausfälle sowie allgemeinen Instandhaltungsarbeiten; Einzelheiten werden durch den jeweiligen Einzelvertrag geregelt. 16. Beistellung, Installation und Konfiguration neuer EDV-Geräte Leistungsgegenstand ist die Beistellung und/oder Installation der in der Leistungsanforderung des Auftraggebers genannten EDV-Geräte durch den Auftragnehmer auf Basis der in der Auftragsbestätigung genannten Termine und Preise. (1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor dem ausweislich der Auftragsbestätigung vereinbarten Beistellungs- und/oder Installationstermin die für die Beistellung und/oder Installation erforderlichen Informationen (Spezifikation des Gerätes, Netzwerkbasis, Netzwerkkapazität und -leitungen, Telekommunikationseinrichtungen) zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Räumlichkeiten zu inspizieren, in denen die Beistellung und/oder Installation erfolgen soll. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber ggf. davon, welche weiteren Voraussetzungen für eine Installation noch geschaffen werden müssen. (2) Der Auftraggeber hat für die Bereitstellung der Bedingungen Sorge zu tragen, die für eine Installation nach dem Stand der Technik und/oder den Anweisungen oder Installationsrichtlinien des Auftragnehmers jeweils erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere ggf. erforderliche Telekommunikationsanschlüsse, Verbindungen einschließlich der auftraggeberseitigen Verkabelung, ausreichende elektrische Versorgung für die Geräte und Arbeitsräume für die Installation. (3) Sind eventuelle Anweisungen des Auftragnehmers bezüglich der Installationsvoraussetzungen nicht eingehalten worden oder versäumt der Auftraggeber die rechtzeitige Bereitstellung der für die Installation erforderlichen Bedingungen, so kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl eine Terminverlängerung für die Installation und für jeden Tag der Terminverschiebung Schadensersatz verlangen. Der Auftraggeber hat die vergeblich erbrachten Leistungen (Anfahrt, Prüfung und Arbeit vor Ort) nach den allgemeinen Auftragnehmer-Sätzen zu erstatten. 17. Schulung Auf Anforderung des Auftraggebers führt der Auftragnehmer Schulungen, beispielsweise für die Mitarbeiter des Auftraggebers im Hinblick auf den Einsatz der beim Auftraggeber eingesetzten Hard- und Software, durch. Eine entsprechende Vereinbarung kommt zu Stande, wenn der Auftragnehmer eine Anfrage des Auftraggebers durch Übersendung einer Auftragsbestätigung angenommen hat. Einzelheiten regelt die Auftragsbestätigung. 18. Systemerweiterungsberatung und Hardwareupgrades Auf Anforderung des Auftraggebers berät der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Aktualisierung oder Erweiterung des Systems oder evtl. Hardware-Upgrades. Eine entsprechende Vereinbarung kommt zu Stande, wenn der Auftragnehmer eine Anfrage des Auftraggebers durch Übersendung einer Auftragsbestätigung angenommen hat. Einzelheiten regelt die Auftragsbestätigung. 19. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/Weisungen des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erbringung von geschuldeten Leistungen soweit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich. (2) Der Auftragnehmer wird fachliche Anweisungen des Auftraggebers befolgen; sind solche Anweisungen im Einzelfall nicht geboten, sachlich falsch oder riskant, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinweisen und eine schriftliche Anweisung des Auftraggebers einholen, bevor er mit der Ausführung der Anweisung beginnt. IV. Besondere Bedingungen für den Bereich Online-Ermittlungen 20. Reichweite der Ermittlungen, Datenschutz, Weisungen (1) Der Auftragnehmer führt Ermittlungsmaßnahmen nur im Bereich des gesetzlich Zulässigen und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen durch. Der Auftraggeber erkennt an, dass das Erheben, Speichern und Übermitteln personenbezogener Daten Dritter gesetzlichen Beschränkungen unter besonderer Beachtung der Wahrung der berechtigten Interessen der betroffenen Personenkreise unterliegt. Unter den Begriff der personenbezogenen Daten fallen alle Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Hierunter fallen solche Daten, anhand derer die Identität einer Person ermittelt werden kann, wie z.B. Name, Ihre Anschrift, Ihre E-Mail-Adresse oder IP-Adresse. (2) Die Ermittlungen durch den Auftragnehmer erfolgen ausschließlich im Internet. (3) Der Auftraggeber erbringt keine Leistungen im Zusammenhang mit dem Personen- und Gebäudeschutz und übernimmt auch keine Rechtsberatung. (4) Der Auftragnehmer ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, an Weisungen des Auftraggebers nicht gebunden. Er entscheidet nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen, in welcher Weise er den Auftrag durchführt. 21. Mitwirkung des Auftraggebers / Informationspflicht (1) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle notwendigen Arbeitsmittel und Informationen rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen, die für die Erbringung der geschuldeten Ermittlungsleistungen erforderlich sind. Nach Auftragserteilung erlangte und für die Auftragsabwicklung bzw. den Ermittlungsgegenstand relevante Informationen hat der Auftraggeber unverzüglich dem Auftragnehmer bekannt zu geben. (2) Soweit der Auftraggeber der in Abs. 1 genannten Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nachkommt, sind Einwendungen bezüglich etwaiger Mehrkosten für die Ermittlung der hiervon betroffenen Informationen, die dem Auftraggeber aber noch nicht dem Auftragnehmer bekannt waren, ausgeschlossen. Stand: 21.07.2018
Informationen gem. § 5 Telemediengesetz Das Internet-Angebot wird bereitgestellt durch Die Schreibtischtäter Potsdam Inhaber Myrko Dietrich Postanschrift: Postfach 60 05 0214405 PotsdameMail: info(at)die-schreibtischtaeter-potsdam.deFunk: +49 (0) 152 542 09154 Telefax: +49 (0) 331 583 9634 Telefon: +49 (0) 331 588 2668 UStIdent.-Nr.: DE278063886 Bitte beachten Sie die wichtigen rechtlichen Hinweise zu den Inhalten und zur Verfügbarkeit dieser Webseite, zum Urheberrecht und zu externen Links. Haftungsausschluss: Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. 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Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. +Quelle: Impressum von e-recht24.de speziell für Einzelunternehmer erzeugt & Disclaimer eRecht24 Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Schreibtischtäter Potsdam - Inh. Myrko Dietrich I. Allgemeine Bedingungen für alle Vertragsabschlüsse 1. Allgemeines (1) Für sämtliche Geschäfte zwischen Schreibtischtäter Potsdam – Inh. Myrko Dietrich (nachfolgend: Auftragnehmer) und dem Vertragspartner (nachfolgend: Auftraggeber) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in ihrer neuesten Fassung. (2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Nebenabreden, Ergänzungen und Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt werden. 2. Angebote (1) Angebote vom Auftragnehmer erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch ihn zustande. Im Übrigen gelten für den Bereich PC und Technik die besonderen Regelungen unter Ziff. 14.1. (2) Die Abtretung von Rechten des Auftraggebers aus den mit dem Auftragnehmer geschlossenen Verträgen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. 3. Vergütung, Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht, Vorleistungspflicht (1) Soweit nicht anders vereinbart ist, verstehen sich die vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Rechnungen vom Auftragnehmer sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungszugang ohne Abzug von Skonto zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten (2) Der Auftragnehmer behält sich vor, durch individuelle Vereinbarungen im Einzelfall Leistungen ganz oder teilweise per Vorkasse durchzuführen. (3) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Forderungen aus demselben Auftragsverhältnis geltend gemacht werden. 4. Haftung (1) Für Schäden aus vertraglichen Pflichtverletzungen (Verzug, Unmöglichkeit, Mangelhaftigkeit, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten etc.) und aus unerlaubter Handlung haftet der Auftragnehmer nur, wenn a) die Pflichtverletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des Auftragnehmers beruht oder b) es sich bei der verletzten Vertragspflicht um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Vertragspflicht handelt; in diesem Falle ist die Haftung, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt oder c) der Schaden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht. (2) Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter des Auftragnehmers. Hinsichtlich der Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Auftragnehmers auf sorgfältige Auswahl oder vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Überwachungspflichten begrenzt. (3) Sofern der mit dem Auftragnehmer abgeschlossene Vertrag eine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von Schadensersatzansprüchen dieser Dritten insoweit frei, wie der Auftragnehmer aufgrund der vorgenannten Regelungen auch gegenüber dem Auftraggeber nicht haften würde. 5. Rücktritt vom Vertrag Erbringt eine Vertragspartei die ihrer obliegenden Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß (Verzug, Unmöglichkeit, Mangelhaftigkeit, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten etc.) kann die jeweils andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Frist beseitigt worden ist. 6. Leistungszeit / Geschäftszeiten Der Auftragnehmer erbringt Leistungen regelmäßig während seiner üblichen Geschäftszeiten (zZt. werktags Montag bis Freitag 8.00-17.00). Erforderliche Termine werden zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgestimmt. 7. Nutzung personenbezogener Daten Der Auftragnehmer verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die im Rahmen der jeweils zu erbringenden Leistungen erhoben werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Erbringung der Leistungen sowie die Abwicklung der Zahlung. Anderweitige, gesetzlich erlaubte Verarbeitungen oder Nutzungen der personenbezogenen Daten des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. 8. Geheimhaltung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die ihm in Zusammenhang mit der Abwicklung dieser Vereinbarung bekannt werden sollten, vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden. Unter vertraulich sind dabei alle diejenigen Informationen zu verstehen, die nicht allgemein bekannt sind und die entweder von dem Auftraggeber als vertraulich eingestuft werden oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, dass sie als vertraulich behandelt werden sollen. Alle Mitarbeiter vom Auftragnehmer sind in diesem Sinne verpflichtet. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die der jeweiligen Vertragspartei bekannt waren, bevor sie ihr von der anderen Vertragspartei offenbart wurden, sowie Informationen, die ohne ein Verschulden der jeweiligen Vertragspartei allgemein zugänglich werden. 9. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit im Ausland ansässigen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar. (2) Erfüllungsort für alle aufgrund des Vertrages zu erbringenden Leistungen beider Vertragsparteien ist Potsdam. (3) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Potsdam. 10. Sonstiges/ Salvatorische Klausel (1) Durch die Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die gesetzlichen Beweislastregelungen nicht berührt. (2) Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. An Stelle der unwirksamen Klausel gilt die gesetzliche Regelung Ist eine gesetzliche Regelung nicht vorhanden, soll die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt. II. Besondere Bedingungen für den Bereich Büroservice 11. Mitwirkungspflichten (1) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Arbeitsmittel und Informationen rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen. (2) Der Auftragnehmer kann die zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Tätigkeiten auch in den Räumen des Auftraggebers ausführen, wenn es zur Erbringung der Leistung zwingend erforderlich ist. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber alle hierfür notwendigen Vorkehrungen treffen, insbesondere rechtzeitig Zutrittsmöglichkeiten zu seinen Räumlichkeiten schaffen und geeignete Ansprechpartner benennen. (3) Der Auftraggeber hat des Weiteren sicherzustellen, dass der Auftragnehmer rechtzeitig Zugriffsmöglichkeiten auf seine Telekommunikations- und Datenverarbeitungsanlagen einschließlich entsprechender Zugangsberechtigungen in dem für die Auftragsabwicklung erforderlichen Umfang erhält. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für durch Ausfälle der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsanlagen des Auftraggebers verursachte Verzögerungen in der Auftragsabwicklung oder diesbezügliche Schäden. 12. Datenträger Sämtliche Datenträger, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Auftragsabwicklung zur Verfügung stellt, müssen technisch einwandfrei sein. Des Weiteren hat der Auftraggeber nach dem jeweiligen Stand der Technik sicherzustellen, dass die von ihm überlassenen Datenträger frei von schadhafter Computersoftware (Viren) sind. Der Auftraggeber haftet insoweit für alle hierdurch entstandenen Schäden aus der Benutzung der von ihm überlassenen Datenträger beim Auftragnehmer. 13. Schreibarbeiten nach Diktat oder Vorgabe (1) Der Auftraggeber hat für eine verständige und wirtschaftliche Phonotypie Sorge zu tragen. Die Phonotypie ist durch den Auftraggeber nach Maßgabe der Diktierregeln nach DIN 5009 sowie der Gestaltungsregeln nach DIN 5008 zu erstellen. Phonotypien, die fachspezifische Fremdwörter enthalten oder solche Textpassagen, die akustisch nicht verständlich sind, werden durch den Auftragnehmer im erfassten Text farblich markiert. (2) Der Auftragnehmer führt bei Schreibarbeiten keine inhaltliche Kontrolle der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen durch. Der Auftragnehmer arbeitet nach Maßgabe der jeweils aktuell gültigen amtlichen Regeln für die deutsche Rechtschreibung und Zeichensetzung bei deutschsprachigen Texten. Schreibarbeiten im Zusammenhang mit fremdsprachigen Texten erfolgen auf der Grundlage einer im Einzelfall zu treffenden Abstimmung bezüglich der jeweils anzuwendenden Rechtschreibregeln. III. Besondere Bedingungen für den Bereich PC und Technik 14. Allgemeine Bestimmungen für die Auftragsabwicklung Falls die nachfolgenden Regelungen hinsichtlich der einzelnen Leistungen oder ggf. separat geschlossene Vereinbarungen zwischen den Parteien nichts anderes vorsehen, gilt für die Leistungsbeschreibung allgemein Folgendes: (1) Der Auftraggeber wird die vorstehenden Leistungen im Bereich PC und Technik jeweils schriftlich beim Auftragnehmer anfordern. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber unverzüglich ein Angebot zur Leistungsübernahme unterbreiten, das auch eine unverbindliche Schätzung des Zeitaufwandes beinhaltet. Mit der Annahme eines solchen Angebotes kommt zwischen Parteien ein Einzelvertrag zur Durchführung der Leistungen zustande. (2) Leistungsort ist die im Einzelvertrag genannte Betriebsstätte des Auftraggebers und der dort angegebene Installationsort. Im Bedarfsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, einzelne Leistungen, wie z.B. Wartungsarbeiten, in einer seiner Werkstätten durchzuführen. Im Falle einer nach Abschluss des Einzelvertrages erfolgenden Umsetzung, Änderung oder Ergänzung von Vertragsgeräten ist der Auftragnehmer zur Nachberechnung der hierdurch verursachten Kosten berechtigt. (3) Der Auftraggeber wird sich bemühen, auftretende Fehler und Probleme bzw. den Ablauf von Systemausfällen so genau wie möglich zu beschreiben. Unterbleibt eine für den Auftragnehmer nachvollziehbare Beschreibung, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in diesem Fall auf die Mängel der Fehlerbeschreibung hinweisen; lässt sich eine genauere Beschreibung nicht vornehmen, ist der Auftragnehmer ggf. zur Nachberechnung der zusätzlichen Fehlerdiagnosekosten berechtigt. (4) Sollten zur Erbringung der Leistungen vorübergehend Mitarbeiter des Auftragnehmers im Betrieb des Auftraggebers tätig werden, sind diese Mitarbeiter Weisungen des Auftraggebers im Hinblick auf Zeit und Art und Weise der Durchführung der Leistungen nicht unterworfen. Es gelten für diese Mitarbeiter lediglich die Hausordnung des Auftraggebers sowie Anweisungen zur Betriebssicherheit. Die Durchführung der Leistungen wird jeweils von einem vom Auftragnehmer zu benennenden Projektleiter koordiniert, der alleiniger Ansprechpartner des Auftraggebers für alle Fragen der Leistungserbringung und -ausführung ist und diesbezügliche Weisungen des Auftraggebers entgegennimmt und umsetzt. (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, für seine Zwecke ungeeignete Mitarbeiter oder Geräte zurückzuweisen und einen Austausch zu verlangen; der Auftraggeber wird hiervon nur bei Vorliegen wichtiger Gründe Gebrauch machen und diese dem Auftragnehmer darlegen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, einem solchen Verlangen nachzukommen; ist ihm das nicht möglich oder zumutbar, ist er berechtigt, den jeweiligen Einzelvertrag zu kündigen. 15. Unterstützung bei Instandsetzung und –haltung Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Beseitigung gemeldeter Störungen oder Ausfälle sowie allgemeinen Instandhaltungsarbeiten; Einzelheiten werden durch den jeweiligen Einzelvertrag geregelt. 16. Beistellung, Installation und Konfiguration neuer EDV-Geräte Leistungsgegenstand ist die Beistellung und/oder Installation der in der Leistungsanforderung des Auftraggebers genannten EDV-Geräte durch den Auftragnehmer auf Basis der in der Auftragsbestätigung genannten Termine und Preise. (1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor dem ausweislich der Auftragsbestätigung vereinbarten Beistellungs- und/oder Installationstermin die für die Beistellung und/oder Installation erforderlichen Informationen (Spezifikation des Gerätes, Netzwerkbasis, Netzwerkkapazität und -leitungen, Telekommunikationseinrichtungen) zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Räumlichkeiten zu inspizieren, in denen die Beistellung und/oder Installation erfolgen soll. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber ggf. davon, welche weiteren Voraussetzungen für eine Installation noch geschaffen werden müssen. (2) Der Auftraggeber hat für die Bereitstellung der Bedingungen Sorge zu tragen, die für eine Installation nach dem Stand der Technik und/oder den Anweisungen oder Installationsrichtlinien des Auftragnehmers jeweils erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere ggf. erforderliche Telekommunikationsanschlüsse, Verbindungen einschließlich der auftraggeberseitigen Verkabelung, ausreichende elektrische Versorgung für die Geräte und Arbeitsräume für die Installation. (3) Sind eventuelle Anweisungen des Auftragnehmers bezüglich der Installationsvoraussetzungen nicht eingehalten worden oder versäumt der Auftraggeber die rechtzeitige Bereitstellung der für die Installation erforderlichen Bedingungen, so kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl eine Terminverlängerung für die Installation und für jeden Tag der Terminverschiebung Schadensersatz verlangen. Der Auftraggeber hat die vergeblich erbrachten Leistungen (Anfahrt, Prüfung und Arbeit vor Ort) nach den allgemeinen Auftragnehmer-Sätzen zu erstatten. 17. Schulung Auf Anforderung des Auftraggebers führt der Auftragnehmer Schulungen, beispielsweise für die Mitarbeiter des Auftraggebers im Hinblick auf den Einsatz der beim Auftraggeber eingesetzten Hard- und Software, durch. Eine entsprechende Vereinbarung kommt zu Stande, wenn der Auftragnehmer eine Anfrage des Auftraggebers durch Übersendung einer Auftragsbestätigung angenommen hat. Einzelheiten regelt die Auftragsbestätigung. 18. Systemerweiterungsberatung und Hardwareupgrades Auf Anforderung des Auftraggebers berät der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Aktualisierung oder Erweiterung des Systems oder evtl. Hardware-Upgrades. Eine entsprechende Vereinbarung kommt zu Stande, wenn der Auftragnehmer eine Anfrage des Auftraggebers durch Übersendung einer Auftragsbestätigung angenommen hat. Einzelheiten regelt die Auftragsbestätigung. 19. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/Weisungen des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erbringung von geschuldeten Leistungen soweit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich. (2) Der Auftragnehmer wird fachliche Anweisungen des Auftraggebers befolgen; sind solche Anweisungen im Einzelfall nicht geboten, sachlich falsch oder riskant, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinweisen und eine schriftliche Anweisung des Auftraggebers einholen, bevor er mit der Ausführung der Anweisung beginnt. IV. Besondere Bedingungen für den Bereich Online-Ermittlungen 20. Reichweite der Ermittlungen, Datenschutz, Weisungen (1) Der Auftragnehmer führt Ermittlungsmaßnahmen nur im Bereich des gesetzlich Zulässigen und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen durch. Der Auftraggeber erkennt an, dass das Erheben, Speichern und Übermitteln personenbezogener Daten Dritter gesetzlichen Beschränkungen unter besonderer Beachtung der Wahrung der berechtigten Interessen der betroffenen Personenkreise unterliegt. Unter den Begriff der personenbezogenen Daten fallen alle Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Hierunter fallen solche Daten, anhand derer die Identität einer Person ermittelt werden kann, wie z.B. Name, Ihre Anschrift, Ihre E-Mail-Adresse oder IP-Adresse. (2) Die Ermittlungen durch den Auftragnehmer erfolgen ausschließlich im Internet. (3) Der Auftraggeber erbringt keine Leistungen im Zusammenhang mit dem Personen- und Gebäudeschutz und übernimmt auch keine Rechtsberatung. (4) Der Auftragnehmer ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, an Weisungen des Auftraggebers nicht gebunden. Er entscheidet nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen, in welcher Weise er den Auftrag durchführt. 21. Mitwirkung des Auftraggebers / Informationspflicht (1) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle notwendigen Arbeitsmittel und Informationen rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen, die für die Erbringung der geschuldeten Ermittlungsleistungen erforderlich sind. Nach Auftragserteilung erlangte und für die Auftragsabwicklung bzw. den Ermittlungsgegenstand relevante Informationen hat der Auftraggeber unverzüglich dem Auftragnehmer bekannt zu geben. (2) Soweit der Auftraggeber der in Abs. 1 genannten Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nachkommt, sind Einwendungen bezüglich etwaiger Mehrkosten für die Ermittlung der hiervon betroffenen Informationen, die dem Auftraggeber aber noch nicht dem Auftragnehmer bekannt waren, ausgeschlossen. Stand: 21.07.2018